Tätigkeitsschwerpunkte

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Fachanwalt für Familienrecht

Mir wurde von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes die Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht verliehen.

Meine fachanwaltliche Tätigkeit in diesem Bereich betrifft das gesamte Familienrecht und insbesondere folgende Teilgebiete:

- Ehesachen, insbesondere Scheidungen, Aufhebung und Anfechtung der Ehe
- Kindschaftssachen, insbesondere Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht der Eltern und sonstiger Verwandter und Herausgabe des Kindes
- Unterhalt, insbesondere Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt) sowie Elternunterhalt
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz bei Gewalt, Drohung mit Gewalt, Telefonterror, „Stalking“ und sonstigen Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
- Güterrecht, insbesondere Ansprüche aus Zugewinngemeinschaft und sonstiges eheliches Vermögensrecht
- Vertragsgestaltung, insbesondere Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Verträge zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht, Verträge zum Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Verträge betreffend die vermögensrechtliche Auseinandersetzung der Eheleute

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Mir wurde durch die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes die Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht verliehen.

In diesem Tätigkeitsbereich beschäftige ich mich insbesondere mit folgenden Angelegenheiten:

- Insolvenzverwaltung
- Beratung von überschuldeten oder zahlungsunfähigen Personen und Unternehmen
- Durchführung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren von überschuldeten oder zahlungsunfähigen Privatpersonen
- Entwurf von Insolvenzeröffnungsanträgen bei natürlichen Personen und Unternehmen
- Entwicklung von Sanierungskonzepten außerhalb, bzw. zur Verhinderung eines Insolvenzverfahrens bei Unternehmen
- Beratung von Gläubigern, deren Schuldner sich in einem Insolvenzverfahren befinden
- Alle Probleme im Zusammenhang mit der Zahlung von Insolvenzgeld

Schnittstellen zwischen Insolvenz- und Familienrecht

Es entspricht statistischen Erhebungen und auch meinen Erfahrungen als im Bereich des Insolvenzrechts seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung in diesem Gebiet tätiger Rechtsanwalt, dass bei einem Drittel der Privatinsolvenzen die Ursache der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit familienrechtliche Probleme sind.
Der Doppelverdienereffekt entfällt, es entstehen Unterhaltspflichten, bestehende Darlehensverbindlichkeiten können nicht mehr bedient werden, die Zwangsversteigerung des Hausanwesens droht.

Eine erfolgreiche Vermeidung dieser Probleme ist nur möglich, wenn Sie frühzeitig, am besten noch vor der Trennung kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Als Fachanwalt in beiden Rechtsgebieten verfüge ich über die erforderliche Kompetenz, Ihnen hier bestmöglich zu helfen.

Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete seit 20 Jahren Arbeitnehmer sowie kleinere und mittlere Unternehmen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Da ich vom Saarländischen Insolvenzgericht auch als Insolvenzverwalter in Insolvenzverfahren über das Vermögen von Unternehmen eingesetzt werde, gehört die Beschäftigung mit arbeitsrechtlichen Problemen zu meiner täglichen Arbeit.

Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie insbesondere in folgenden Tätigkeitsgebieten:

- Erstellung von Arbeitsverträgen
- Kündigungsschutzverfahren und alle Probleme im Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
- Probleme bei der Zahlung von Arbeitslohn, Überstundenvergütung, Gewährung von Urlaub oder Urlaubsabgeltung, sowie der Erstellung von Zeugnissen
- Probleme im Zusammenhang mit dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen anderen Arbeitgeber

Erbrecht

Als Fachanwalt für Familienrecht werde ich auch regelmäßig mit der Beratung und Vertretung hinsichtlich erbrechtlicher Probleme betraut. Zwischen den Rechtsgebieten Familienrecht und Erbrecht gibt es zahlreiche Schnittstellen, die insbesondere im Ehescheidungsverfahren und bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten, vorwiegend bei einer entsprechenden Vertragsgestaltung zu beachten sind.

Im Rechtsgebiet Erbrecht berate und vertrete ich Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

- Pflichtteilsansprüche
- Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
- Probleme innerhalb der Erbengemeinschaft
- Errichtung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
- Ehegattenerbrecht

Ich berate und vertrete Sie auch in anderen Rechtsgebieten, in denen ich aufgrund meiner 20jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt über besondere Kenntnisse verfüge. Hierzu gehören insbesondere nachbarschaftsrechtsrechtliche Ansprüche sowie die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Ehrverletzungen durch Beleidigung, Verleumdung und das Verbreiten falscher Tatsachen.

Eine Absprache über die Übernahme von Mandanten aus anderen Rechtsgebieten sollte zuvor telefonisch mit mir persönlich erfolgen.